Information Kurzarbeit
Der Antrag- und Bewilligungsprozess erfolgt in zwei Schritten
1. Schritt: Die Anzeige
Die Anzeige zur Kurzarbeit muss in dem Kalendermonat bei der Agentur für Arbeit eingehen, in dem die Kurzarbeit beginnt.
Voraussetzung der Anmeldung:
Die Anzeige muss in elektronischer oder schriftlicher Form bei der Agentur für Arbeit an dem jeweiligen Betriebssitz eingehen.
Das Muster für den Antrag finden Sie hier: Formular Anzeige KUG
2. Schritt: Das Abrechnungsverfahren
- Die geleisteten Arbeits-, Ausfall- und Fehlzeiten sind in separaten Arbeitszeitnachweisen zu führen.
- Die Abrechnung für den jeweiligen Kalendermonat muss innerhalb von 3 Monaten (Fristbeginn mit Ablauf des beantragten Kalendermonats) eingereicht werden.
- Zuständig ist die Agentur für Arbeit am Sitz der Lohnabrechnungsstelle.
- Nach Ende des Arbeitsausfalls erfolgt eine Prüfung, da KUG unter Vorbehalt ausgezahlt wird.
Weitere Informationen zur Kurzarbeit
Der Handelsverband Baden-Württemberg stellt für Sie auch eine Hotline bei Fragen zu Kurzarbeit zur Verfügung.
Corona-Hotline Handelsverband Baden-Württemberg
Hier finden Sie auch ein Merkblatt zum Thema Kurzarbeit: Merkblatt KUG Arbeitsagentur