Information Kurzarbeit

Der Antrag- und Bewilligungsprozess erfolgt in zwei Schritten

1. Schritt: Die Anzeige

Die Anzeige zur Kurzarbeit muss in dem Kalendermonat bei der Agentur für Arbeit eingehen, in dem die Kurzarbeit beginnt.

Voraussetzung der Anmeldung:

Die Anzeige muss in elektronischer oder schriftlicher Form bei der Agentur für Arbeit an dem jeweiligen Betriebssitz eingehen.

Das Muster für den Antrag finden Sie hier: Formular Anzeige KUG

2. Schritt: Das Abrechnungsverfahren

  • Die geleisteten Arbeits-, Ausfall- und Fehlzeiten sind in separaten Arbeitszeitnachweisen zu führen.
  • Die Abrechnung für den jeweiligen Kalendermonat muss innerhalb von 3 Monaten (Fristbeginn mit Ablauf des beantragten Kalendermonats) eingereicht werden.
  • Zuständig ist die Agentur für Arbeit am Sitz der Lohnabrechnungsstelle.
  • Nach Ende des Arbeitsausfalls erfolgt eine Prüfung, da KUG unter Vorbehalt ausgezahlt wird.

Weitere Informationen zur Kurzarbeit

Der Handelsverband Baden-Württemberg stellt für Sie auch eine Hotline bei Fragen zu Kurzarbeit zur Verfügung.

Corona-Hotline Handelsverband Baden-Württemberg

Hier finden Sie auch ein Merkblatt zum Thema Kurzarbeit: Merkblatt KUG Arbeitsagentur